Die meisten Speisekarten im Netz sind PDF-Dateien. Sie laden langsam, zwingen auf dem Telefon zum Zoomen und lassen sich nicht durchsuchen. Für eine Suchmaschine oder einen Sprachassistenten sind sie im besten Fall mühsam und im schlechtesten gar nicht auszuwerten.
Eine PDF-Karte ist für Maschinen ein Blatt Papier mit Text darauf.
Ein PDF kann Text enthalten oder nur ein Bild von Text. Wurde die Karte aus einem Layoutprogramm exportiert, steckt Text darin — aber ohne Struktur. Es gibt dort keine Überschrift, kein Gericht, keinen Preis, sondern Zeichen an Koordinaten. Wurde die Karte eingescannt oder als Bild gestaltet, gibt es nicht einmal das.
Der Effekt zeigt sich am Telefon. Wer nach einem glutenfreien Kuchen im Café um die Ecke fragt, bekommt eine Antwort aus dem, was das System auslesen konnte. Welche Dateiformate und Quellen dabei berücksichtigt werden, veröffentlichen die Anbieter nicht im Einzelnen. Beeinflussbar ist nur die eine Seite: ob die Angaben überhaupt in lesbarer Form vorliegen.
Die Karte gehört auf eine eigene Seite mit echten Überschriften.
Eine maschinenlesbare Karte ist zuerst eine gewöhnliche Webseite. Die Gänge sind Überschriften, die Gerichte sind Einträge, die Preise stehen als Text daneben — nicht als Teil einer Grafik.
Konkret bedeutet das: eine feste Adresse wie ihr-restaurant.de/speisekarte, eine Hauptüberschrift mit dem Namen der Karte, je Gang eine Unterüberschrift, und je Gericht eine Bezeichnung, eine kurze Beschreibung und ein Preis. Getränke, Mittagstisch und Abendkarte können eigene Unterseiten bekommen, wenn sie umfangreich sind.
Wechselnde Karten gehören auf dieselbe Adresse mit aktualisiertem Inhalt, nicht jede Woche auf eine neue. Adressen, die ständig wechseln, sammeln keine Vertrautheit an — weder bei Gästen, die sie gespeichert haben, noch bei Systemen, die sie zuvor besucht haben.
Der Nebeneffekt ist oft wichtiger als die Suchmaschine: Eine Karte als Webseite ist auf dem Telefon ohne Zoom lesbar, ein Vorleseprogramm kommt damit zurecht, und die Ladezeit liegt bei einem Bruchteil einer mehrseitigen PDF-Datei.
Was als Bild vorliegt, kann eine Maschine sehen, aber nicht lesen.
Strukturierte Daten sagen der Maschine, was ein Gericht ist.
Sichtbarer Text ist die eine Hälfte. Die andere ist eine Auszeichnung im Quelltext, die dem Text eine Bedeutung gibt: Das hier ist ein Restaurant, das hier eine Karte, das hier ein Gericht mit einem Preis in Euro.
Das Vokabular dafür heißt schema.org und ist ein offener Standard. Für ein Lokal bildet Restaurant den Rahmen. Über die Eigenschaft hasMenu wird auf ein Menu verwiesen, das aus Abschnitten (MenuSection) besteht, die wiederum einzelne Gerichte (MenuItem) enthalten; Preis und Währung stehen in einem Offer.
Google beschreibt in seiner Entwicklerdokumentation, welche Auszeichnungen zu welchen Darstellungen führen können, und weist zugleich darauf hin, dass strukturierte Daten keine bestimmte Darstellung garantieren. Die Auszeichnung ist also die Voraussetzung, nicht die Zusage.
Die Prüfung kostet nichts. Der Rich-Results-Test von Google und der Schema-Markup-Validator lesen die Seite und zeigen, was sie darin erkannt haben. Wenn dort statt eines Menüs nur eine Adresse auftaucht, ist die Auszeichnung unvollständig — und das steht dann schwarz auf weiß im Prüfbericht.
Allergene und Zusatzstoffe folgen eigenen Regeln, nicht denen der Suchmaschine.
Bei unverpackter Ware — also praktisch bei jedem Teller in der Gastronomie — greifen Kennzeichnungsvorgaben, die mit Sichtbarkeit nichts zu tun haben. Grundlage sind die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) mit ihren vierzehn Allergengruppen und in Deutschland die ergänzende Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung.
Neben der schriftlichen Angabe sehen diese Vorschriften auch eine mündliche Auskunft vor, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt, für Gäste auf Nachfrage zugänglich ist und im Betrieb sichtbar darauf hingewiesen wird. Wie das in Ihrem Betrieb umzusetzen ist und was die zuständige Überwachungsbehörde erwartet, hängt vom Einzelfall ab und sollte fachlich geprüft werden.
Für Zusatzstoffe gilt eine eigene Systematik. Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sieht eine Kenntlichmachung bestimmter Wirkungsklassen mit festen Formulierungen vor, etwa „mit Farbstoff“ oder „mit Konservierungsstoff“; in der Praxis geschieht das über nummerierte Fußnoten. Welche Angaben für Ihre Karte nötig sind, richtet sich nach den verwendeten Rezepturen und Produkten und gehört ebenfalls fachlich geprüft.
Für die Webkarte folgt daraus technisch wenig, aber Eindeutiges: Die Fußnoten stehen als Text am Gericht, die Legende steht als Text am Ende der Seite. Eine Allergentabelle als hochgeladenes Bild ist für Maschinen so wenig lesbar wie das PDF, das sie ersetzen sollte.
Preise ändern sich, die Karte muss das aushalten.
Eine Karte, die zweimal im Jahr gepflegt wird, ist nach der dritten Preisanpassung falsch. Falsche Preise auf der eigenen Seite kosten mehr Vertrauen, als eine schlichte Gestaltung je kosten könnte.
Der Ausweg ist eine einzige Quelle. Die Karte wird an einer Stelle gepflegt — im Redaktionsbereich der Website oder im Kassensystem —, und daraus entstehen die Webseite, das PDF zum Ausdrucken und die Auszeichnung im Quelltext. Wer an drei Stellen pflegt, pflegt auf Dauer an keiner.
Wechselnde Angebote brauchen das noch dringender. Ein Mittagstisch, der jede Woche wechselt, gehört nicht als Bild auf die Seite, sondern als Textblock, den jemand in zwei Minuten austauscht. Alles, was länger dauert, wird irgendwann nicht mehr gemacht.
Die Karte kommt über den Menülink ins Unternehmensprofil.
Das Google-Unternehmensprofil hat ein eigenes Feld für die Speisekarte. Es findet sich im Profil unter „Profil bearbeiten“, dort in den Unternehmensinformationen im Bereich Kontakt beim Eintrag für den Menülink. Als Ziel eignet sich Ihre eigene Karten-Adresse besser als eine PDF-Datei, weil sie pflegbar ist, auf dem Telefon funktioniert und neben der Karte auch die Reservierung tragen kann.
Für Restaurants bietet Google zusätzlich einen Menüeditor an, mit dem sich Gerichte, Beschreibungen und Preise direkt im Profil erfassen lassen. Welche Felder verfügbar sind, hängt von Kategorie und Land ab; Google beschreibt das in der Hilfe zum Menüeditor. Änderungen erscheinen nicht sofort, sondern typischerweise mit einigen Stunden bis Tagen Verzug.
Google nennt für die lokale Suche Relevanz, Entfernung und Bekanntheit als die drei Faktoren und legt nicht offen, welchen Anteil einzelne Profilangaben tragen. Vollständige Angaben sind deshalb kein Hebel mit bekannter Wirkung, sondern die Grundlage dafür, dass überhaupt etwas angezeigt werden kann.
KI-Assistenten geben nur wieder, was sie erreichen können.
Sprachassistenten und Chat-Systeme beantworten Fragen zunehmend mit Auszügen aus Webseiten. Was sie wiedergeben, muss abrufbar, lesbar und eindeutig sein — drei Anforderungen, die sich prüfen lassen.
Abrufbar heißt: Die Seite ist nicht per robots.txt gesperrt und lädt ohne Anmeldung. Lesbar heißt: Der Inhalt steht im HTML und erscheint nicht erst nach mehreren Klicks in einem eingebetteten Fenster. Eindeutig heißt: Es gibt eine Karte, nicht drei Fassungen an drei Adressen mit verschiedenen Preisen.
Auch die Formulierung wirkt. Ein Satz wie „Alle Suppen sind vegetarisch“ lässt sich übernehmen. Ein Blattsymbol neben vier Gerichten lässt sich nicht übernehmen, solange die Legende nur als Grafik vorliegt.
Nach welchen Kriterien einzelne Anbieter auswählen, was sie zitieren, veröffentlichen sie nicht. Steuerbar ist deshalb nur die eigene Seite der Sache: ob die Angaben zu Küche, Gängen, Preisen und Kennzeichnung in einer Form vorliegen, aus der sich überhaupt etwas entnehmen lässt.
Häufige Fragen
Muss ich das PDF meiner Speisekarte von der Seite nehmen?
Nein. Sinnvoll ist die Reihenfolge: Die Karte als Webseite ist die Hauptfassung, das PDF steht als zusätzlicher Download daneben, etwa zum Ausdrucken. Wichtig ist nur, dass der Menülink im Unternehmensprofil und die interne Verlinkung auf die Webseite zeigen und nicht auf die Datei.
Reicht es, Allergene über Fußnoten in der Karte anzugeben?
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung und die deutsche Durchführungsverordnung sehen für unverpackte Ware sowohl schriftliche Angaben als auch eine mündliche Auskunft mit schriftlicher Dokumentation und sichtbarem Hinweis vor. Welche Form für Ihren Betrieb passt, hängt vom Einzelfall und von der zuständigen Behörde ab und sollte fachlich geprüft werden. Unabhängig davon gilt für die Webkarte: Was als Text vorliegt, ist maschinenlesbar, was als Bild vorliegt, nicht.
Bringen strukturierte Daten sofort bessere Platzierungen?
Google beschreibt strukturierte Daten als Hilfe beim Verständnis einer Seite und weist ausdrücklich darauf hin, dass daraus keine bestimmte Darstellung folgt. Beobachten lässt sich, ob eine Seite in den Prüfwerkzeugen korrekt erkannt wird — das ist die Voraussetzung, nicht das Ergebnis. Erwarten Sie einen sauberen Prüfbericht, keinen Sprung in der Platzierung.
Soll ich die Karte im Google-Menüeditor pflegen oder nur verlinken?
Beides ist möglich und schließt sich nicht aus. Der Menülink führt Gäste auf Ihre eigene Seite, wo Sie Gestaltung, Aktualität und Reservierung in der Hand behalten. Der Menüeditor zeigt Gerichte direkt im Profil, verlangt aber eine zweite Pflegestelle — sinnvoll nur, wenn Sie diese Pflege dauerhaft leisten.