Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Was viele Unternehmer noch nicht wissen: Das betrifft auch ihre Website — und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Dieser Artikel erklärt, was Sie wissen und tun müssen.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein — also für rund 15 % der Bevölkerung.

Das klingt nach einem Nischenthema. Ist es nicht. 15 % bedeutet: Jeder siebte potenzielle Kunde Ihrer Website kann sie im Zweifelsfall nicht nutzen.

Für wen gilt das BFSG?

Betroffen sind Unternehmen, die im Bereich Verbraucherprodukte und Dienstleistungen tätig sind, insbesondere:

Definitiv betroffen:

  • Online-Shops (jede E-Commerce-Website)
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Flug-/Bahn-/Bus-Buchungsportale
  • Streaming-Dienste
  • E-Books und Software-Produkte

Im Graubereich (einige Ausnahmen):

  • Micro-Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) — für diese gilt eine Ausnahme
  • Reine Informationswebsites ohne Transaktionsfunktionen (Präsenzseiten)

Was trotzdem gilt (auch für Kleinunternehmer):

Die WCAG 2.1 Level AA — der technische Standard für Barrierefreiheit — ist faktisch der Industriestandard und wird zunehmend von Gerichten und Auftraggebern vorausgesetzt. Öffentliche Auftraggeber verlangen barrierefreie Websites bereits seit 2018.

Praktische Empfehlung: Wenn Ihre Website Formulare, Buchungsmöglichkeiten oder Kaufprozesse hat — gehen Sie davon aus, dass das BFSG für Sie gilt.

15 % der Bevölkerung mit Einschränkungen bedeutet: Jeder siebte potenzielle Kunde kann Ihre Website möglicherweise nicht nutzen.

Was bedeutet “barrierefrei” konkret?

1. Wahrnehmbar

  • Bilder haben Alt-Texte (für Screenreader)
  • Videos haben Untertitel
  • Kontrastverhältnis: mindestens 4,5:1 (Text auf Hintergrund)
  • Inhalte können vergrößert werden, ohne dass das Layout bricht

2. Bedienbar

  • Alle Funktionen per Tastatur bedienbar (nicht nur Maus)
  • Keine Zeitlimits, die nicht verlängert werden können
  • Keine Blitzer, die Anfälle auslösen können (weniger als 3 Blitze/Sekunde)
  • Skip-Links für Screenreader-Nutzer („Zum Inhalt springen")

3. Verständlich

  • Sprache im <html lang="de"> definiert
  • Fehlermeldungen in Formularen erklären, was falsch war
  • Navigation ist konsistent und vorhersehbar

4. Robust

  • Gültiges HTML (keine defekten Tags)
  • ARIA-Labels für interaktive Elemente
  • Kompatibel mit assistiven Technologien

Was droht bei Verstößen?

Das BFSG sieht Geldbußen bis zu 100.000 € vor. Zuständige Behörde: Marktüberwachungsbehörden der Länder.

Zusätzlich: Konkurrenten oder Verbände können bei Wettbewerbsverstößen abmahnen — das ist das realistischere Risiko für kleinere Unternehmen. Erste Fälle aus anderen EU-Ländern, wo der EAA früher gilt, zeigen: Online-Shops wurden bereits auf mangelnde Tastaturnavigation und fehlende Alt-Texte verklagt.

Wie barrierefrei ist Ihre Website aktuell?

Schnell-Test in 5 Minuten:

  1. Tastatur-Test: Tab-Taste drücken und durch die Website navigieren. Sehen Sie, wo Sie sich befinden? Können Sie alle Links und Buttons erreichen?
  2. Kontrast-Test: wave.webaim.org → URL eingeben → kostenloser Accessibility-Check. Rote Ausrufezeichen = Problem.
  3. Zoom-Test: Browser-Zoom auf 200 % setzen. Ist die Website noch nutzbar? Überlappt sich nichts?
  4. Screenreader-Test (Windows): NVDA (kostenlos) installieren → Website aufrufen → zuhören, ob die Inhalte Sinn ergeben.
  5. Formular-Test: Alle Formulare ohne Maus ausfüllen (nur Tastatur). Geht das?

Die häufigsten Accessibility-Fehler auf Stuttgarter Websites.

Fehler 1: Fehlende Alt-Texte

Bilder ohne alt="" oder mit alt="bild.jpg" — Screenreader lesen die Dateinamen vor. Komplett unbrauchbar. Fix: Jedes Bild bekommt einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder bekommen alt="".

Fehler 2: Zu geringer Kontrast

Grau auf Weiß, Hellblau auf Weiß — sieht minimalistisch aus, ist für sehschwache Nutzer unlesbar. Fix: Text braucht mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis.

Fehler 3: Kein Keyboard-Focus sichtbar

Viele Designer entfernen den blauen Browser-Rahmen (outline: none), weil er „hässlich" aussieht. Für Tastatur-Nutzer: völlig orientierungslos. Fix: Custom-Focus-Styles implementieren statt verstecken.

Fehler 4: Formulare ohne Labels

<input type="text" placeholder="Name"> ohne <label> — Screenreader können nicht sagen, worum es geht. Fix: Jedes Formularfeld bekommt ein zugeordnetes <label>.

Fehler 5: Fehlende Sprachdefinition

Wenn kein lang="de" im HTML-Tag steht, sprechen Screenreader deutschen Text mit englischer Aussprache. Fix: <html lang="de"> — 10 Sekunden Aufwand.

Was ein barrierefreier Website-Relaunch kostet.

Szenario Kosten
Neue Website barrierefrei bauen (von Anfang an) ca. 10–20 % Mehrkosten auf den Normalpreis
Kleines Audit + Alt-Texte + Kontrastfixing 200–400 €
Vollständiges Accessibility-Audit + umfassende Fixes 500–1.500 €
Komplexe Webanwendungen nach Aufwand

Bei acessio werden alle neuen Websites nach WCAG 2.1 Level AA gebaut — das ist unser Standard. Kein Aufpreis. Für bestehende Kunden-Websites bieten wir ein Accessibility-Audit an, das konkrete Handlungsempfehlungen liefert.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil.

Jenseits der Compliance: Barrierefreie Websites sind oft auch einfach bessere Websites.

  • Bessere SEO: Alt-Texte helfen Google, Bilder zu verstehen. Saubere Semantik verbessert Rankings.
  • Mehr Nutzer: 15 % der Bevölkerung mit Einschränkungen, ältere Browser und schlechte Verbindungen profitieren alle von Barrierefreiheit.
  • Öffentliche Aufträge: B2B mit öffentlichen Auftraggebern? Barrierefreiheit ist Pflicht.
  • Reputation: „Diese Kanzlei achtet auf Inklusion" ist ein echtes Differenzierungsmerkmal.

Wer jetzt handelt, muss nicht viel investieren — und ist der Konkurrenz einen Schritt voraus.

Fazit: Jetzt handeln.

Das BFSG gilt seit Juni 2025. Die Übergangsfrist ist vorbei. Für Unternehmen, die Websites mit Buchungs-, Kauf- oder Kontaktfunktionen haben, ist das kein optionales Thema mehr. Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, muss nicht viel investieren — und ist der Konkurrenz einen Schritt voraus.

Rechtliche Hinweise sind keine Rechtsberatung — im Zweifel Anwalt konsultieren. Stand: Juni 2026.