Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Was viele Unternehmer noch nicht wissen: Das betrifft auch ihre Website — und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Dieser Artikel erklärt, was Sie wissen und tun müssen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein — also für rund 15 % der Bevölkerung.
Das klingt nach einem Nischenthema. Ist es nicht. 15 % bedeutet: Jeder siebte potenzielle Kunde Ihrer Website kann sie im Zweifelsfall nicht nutzen.
Für wen gilt das BFSG?
Betroffen sind Unternehmen, die im Bereich Verbraucherprodukte und Dienstleistungen tätig sind, insbesondere:
Definitiv betroffen:
- Online-Shops (jede E-Commerce-Website)
- Banken und Finanzdienstleister
- Flug-/Bahn-/Bus-Buchungsportale
- Streaming-Dienste
- E-Books und Software-Produkte
Im Graubereich (einige Ausnahmen):
- Micro-Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) — für diese gilt eine Ausnahme
- Reine Informationswebsites ohne Transaktionsfunktionen (Präsenzseiten)
Was trotzdem gilt (auch für Kleinunternehmer):
Die WCAG 2.1 Level AA — der technische Standard für Barrierefreiheit — ist faktisch der Industriestandard und wird zunehmend von Gerichten und Auftraggebern vorausgesetzt. Öffentliche Auftraggeber verlangen barrierefreie Websites bereits seit 2018.
Praktische Empfehlung: Wenn Ihre Website Formulare, Buchungsmöglichkeiten oder Kaufprozesse hat — gehen Sie davon aus, dass das BFSG für Sie gilt.
15 % der Bevölkerung mit Einschränkungen bedeutet: Jeder siebte potenzielle Kunde kann Ihre Website möglicherweise nicht nutzen.
Was bedeutet “barrierefrei” konkret?
1. Wahrnehmbar
- Bilder haben Alt-Texte (für Screenreader)
- Videos haben Untertitel
- Kontrastverhältnis: mindestens 4,5:1 (Text auf Hintergrund)
- Inhalte können vergrößert werden, ohne dass das Layout bricht
2. Bedienbar
- Alle Funktionen per Tastatur bedienbar (nicht nur Maus)
- Keine Zeitlimits, die nicht verlängert werden können
- Keine Blitzer, die Anfälle auslösen können (weniger als 3 Blitze/Sekunde)
- Skip-Links für Screenreader-Nutzer („Zum Inhalt springen")
3. Verständlich
- Sprache im
<html lang="de">definiert - Fehlermeldungen in Formularen erklären, was falsch war
- Navigation ist konsistent und vorhersehbar
4. Robust
- Gültiges HTML (keine defekten Tags)
- ARIA-Labels für interaktive Elemente
- Kompatibel mit assistiven Technologien
Was droht bei Verstößen?
Das BFSG sieht Geldbußen bis zu 100.000 € vor. Zuständige Behörde: Marktüberwachungsbehörden der Länder.
Zusätzlich: Konkurrenten oder Verbände können bei Wettbewerbsverstößen abmahnen — das ist das realistischere Risiko für kleinere Unternehmen. Erste Fälle aus anderen EU-Ländern, wo der EAA früher gilt, zeigen: Online-Shops wurden bereits auf mangelnde Tastaturnavigation und fehlende Alt-Texte verklagt.
Wie barrierefrei ist Ihre Website aktuell?
Schnell-Test in 5 Minuten:
- Tastatur-Test: Tab-Taste drücken und durch die Website navigieren. Sehen Sie, wo Sie sich befinden? Können Sie alle Links und Buttons erreichen?
- Kontrast-Test: wave.webaim.org → URL eingeben → kostenloser Accessibility-Check. Rote Ausrufezeichen = Problem.
- Zoom-Test: Browser-Zoom auf 200 % setzen. Ist die Website noch nutzbar? Überlappt sich nichts?
- Screenreader-Test (Windows): NVDA (kostenlos) installieren → Website aufrufen → zuhören, ob die Inhalte Sinn ergeben.
- Formular-Test: Alle Formulare ohne Maus ausfüllen (nur Tastatur). Geht das?
Die häufigsten Accessibility-Fehler auf Stuttgarter Websites.
Fehler 1: Fehlende Alt-Texte
Bilder ohne alt="" oder mit alt="bild.jpg" — Screenreader lesen die Dateinamen vor. Komplett unbrauchbar. Fix: Jedes Bild bekommt einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder bekommen alt="".
Fehler 2: Zu geringer Kontrast
Grau auf Weiß, Hellblau auf Weiß — sieht minimalistisch aus, ist für sehschwache Nutzer unlesbar. Fix: Text braucht mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis.
Fehler 3: Kein Keyboard-Focus sichtbar
Viele Designer entfernen den blauen Browser-Rahmen (outline: none), weil er „hässlich" aussieht. Für Tastatur-Nutzer: völlig orientierungslos. Fix: Custom-Focus-Styles implementieren statt verstecken.
Fehler 4: Formulare ohne Labels
<input type="text" placeholder="Name"> ohne <label> — Screenreader können nicht sagen, worum es geht. Fix: Jedes Formularfeld bekommt ein zugeordnetes <label>.
Fehler 5: Fehlende Sprachdefinition
Wenn kein lang="de" im HTML-Tag steht, sprechen Screenreader deutschen Text mit englischer Aussprache. Fix: <html lang="de"> — 10 Sekunden Aufwand.
Was ein barrierefreier Website-Relaunch kostet.
| Szenario | Kosten |
|---|---|
| Neue Website barrierefrei bauen (von Anfang an) | ca. 10–20 % Mehrkosten auf den Normalpreis |
| Kleines Audit + Alt-Texte + Kontrastfixing | 200–400 € |
| Vollständiges Accessibility-Audit + umfassende Fixes | 500–1.500 € |
| Komplexe Webanwendungen | nach Aufwand |
Bei acessio werden alle neuen Websites nach WCAG 2.1 Level AA gebaut — das ist unser Standard. Kein Aufpreis. Für bestehende Kunden-Websites bieten wir ein Accessibility-Audit an, das konkrete Handlungsempfehlungen liefert.
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil.
Jenseits der Compliance: Barrierefreie Websites sind oft auch einfach bessere Websites.
- Bessere SEO: Alt-Texte helfen Google, Bilder zu verstehen. Saubere Semantik verbessert Rankings.
- Mehr Nutzer: 15 % der Bevölkerung mit Einschränkungen, ältere Browser und schlechte Verbindungen profitieren alle von Barrierefreiheit.
- Öffentliche Aufträge: B2B mit öffentlichen Auftraggebern? Barrierefreiheit ist Pflicht.
- Reputation: „Diese Kanzlei achtet auf Inklusion" ist ein echtes Differenzierungsmerkmal.
Wer jetzt handelt, muss nicht viel investieren — und ist der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Fazit: Jetzt handeln.
Das BFSG gilt seit Juni 2025. Die Übergangsfrist ist vorbei. Für Unternehmen, die Websites mit Buchungs-, Kauf- oder Kontaktfunktionen haben, ist das kein optionales Thema mehr. Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, muss nicht viel investieren — und ist der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Rechtliche Hinweise sind keine Rechtsberatung — im Zweifel Anwalt konsultieren. Stand: Juni 2026.